AGB SWIFA GmbH

1. Geltungsbereich (Spielfeld)

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Swifa GmbH (dem Betreiber) zur Benutzung zur Verfügung gestellten Anlagen (Halle, Fussballplätze, Umkleide, Sanitäranlagen, etc.) und regeln – zusammen mit der Reservierung – die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung der Anlagen des Betreibers.

Durch das Betreten der Anlagen durch Mieter, Mitspieler und Besucher (Gäste) oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB in allen Punkten als bekannt und angenommen.

2. Miete der Plätze

Durch eine Reservierung schliesst der Reservierende einen Mietvertrag mit dem Betreiber ab, welchem diese allgemeinen Geschäftsbedignungen zugrunde liegen. Der Betreiber ist berechtigt mit einer Benachrichtigungsfrist von mindestens 48 Stunden einen Mietvertrag zu stornieren. Mit Ausnahme der Rückzahlung etwa bereits getätigter Zahlungen schuldet der Betreiber in diesen Fällen keinen Ausgleich. Der Reservierende ist für die Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch seine Gäste verantwortlich.

Der Gast ist nicht zur Rücknahme einer getätigten Reservierung berechtigt. Die Nichtinanspruchnahme eines reservierten Platzes berechtigt nicht zur Zahlungsvereweigerung bzw. Rückerstattung des Mietpreises. Kann der Betreiber einen reservierten Platz zu den reservierten Zeiten anderweitig vermieten, so ersetzt der Betreiber dem Gast hierfür bereits gezahlte Beträge bzw. stellt diese nicht in Rechnung.

Zahlungen haben grundsätzlich vor Nutzung der reservierten Plätze zu erfolgen.

  • 1. Spieldauer (nicht 90 Minuten)

Eine Spieleinheit beträgt eine Stunde.

Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr des Personals. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.

Nach Ablauf der Miete sind die Plätze (sofern keine Verlängerung gebucht wird) unverzüglichst zu räumen. Geduscht wird schnell aber gründlich und dann ab in die Kleider und raus!

  • 2. Preise

Es gelten die auf der webside publizierten Preise. Enthalten hierin ist jeweils die Miete eines Platzes für die vereinbarte Zeit, die Benutzung der Umleiden und sanitären Anlagen und eines Balles. Bälle sind wieder zurückzugeben und dürfen nicht aus der Halle entfernt werden.

  • 3. Special Events Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen

Für Special Events oder unserer 10er Abonements siehe bitte unsere website. Besondere Bedingungen für solche Angebote sind dort enthalten. Im Übrigen geltend für derartige Angebote diese allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

3. Benutzungsvorschriften/Haftung für Schäden

Zutritt haben jeweils nur [SH3]

Die Fussballplätze und die gesamten Anlagen sind entsprechend ihrer Funktion sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Soweit es sich nicht um Schäden aufgrund normaler Abnutzung oder Materialfehler handelt, haftet der Mieter und auch die Gäste für jeglichen verursachten Schaden an den Anlagen, dem Gebäude und/oder der Einrichtung, sowie den Bällen. Sämtliche Schäden sind unverzüglich zu vermelden.

Gespielt werden darf nur auf den zugewiesenen Plätzen.

  • 1. Tiere sind im Gebäude nicht gestattet. Es darf nicht auf den Anlagen bzw. in den Gebäuden geraucht werden.
  • 2. Propaganda und sonstige Plakate, Plaketten etc. darf nirgends angebracht werden.
  • 3. Jeder Gast hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • 4. Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen (Turnschuhe/Noppenschuhe) betreten werden. Das Tragen von Schraubstollen oder Nockenschuhen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung von Schraubstollen oder Nockenschuhen haftet der Träger dieser Schuhe.[SH4]
  • 5. Gruppen von Minderjährigen haben nur unter Mitnahme einer verantwortlichen Aufsichtsperson Zutritt zu den Anlagen. Dieser ist für das Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich.
  • 6. Müll ist in die gekennzeichneten Güselkübel zu entsorgen.
  • 7. Der Konsum von leichten alkoholhaltigen Getränken wie Bier oder Wein ist erst ab 16 Jahren gestattet. Sonstige alkoholhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren konsumiert werden. Eigene Getränke dürfen nicht mitgebracht werden und sind ausschliesslich an der Verpflegungsstation zu erwerben. Auf den Spielfeldern ist Essen zu unterlassen.
  • Eigene Verpflegung darf nicht mitgebracht werden und ist ebenfalls ausschliesslich an der Verpflegungsstation zu erwerben.
  • 8. Kinder sind in den Anlagen von den Eltern zu beaufsichtigen. Für Unfälle oder Schäden haften die Eltern.
  • 9. Verhalten

Jeder Gast muss sich so verhalten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Andere Gäste (auch Mitspieler) dürfen nicht beleidigt werden. Tätlichkeiten und Unsportlichkeiten (neben und auf dem Platz) haben zu unterbleiben

4. Öffnungszeiten

Die Anlagen sind täglich von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet.

5. Haftungsausschluss

Das Betreten und Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber, seine Vertreter und Mitarbeiter, der Eigentümer der Anlagen, der Vermieter den Anlagen, Veranstalter und Sponsoren haften ausser in den gesetzlich zwingenden Fällen nicht für Unfälle, Verletzungen, Diebstähle, Sach- und Vermögensschäden, welche Gäste auf/in den Anlagen, den Zufahrtwegen oder den Parkplätzen erleiden. Dies bezieht sich auch auf Fahrzeuge der Gäste und mitgebrachte Gegenstände (egal ob in Spinden untergebracht oder nicht).

Für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht gehafet. Wertgegenstände sollten mit auf den Platz genommen oder zu Hause gelassen werden.

6. Aufnahmen (Replay)

Jeder Gast erklärt sich einverstanden, dass der Betreiber Fotos, Filme, Tonaufnahmen erstellen kann, welche den Gast abbilden bzw. seine Stimme widergeben. Ferner erklärt sich jeder Gast einverstanden, dass derartige Aufnahmen auf www.wifaindoor.ch, auf facebook oder auf Werbematerial veröffentlicht werden. Auf Wunsch des Gastes werden derartige Aufnahmen von der webpage und facebook gelöscht.

7. Datenschutz

Jeder Gast erklärt sich bereit, dass seine Daten von dem Betreiber gespeichert werden und für eventuelle Anschreiben zur Werbezwecken genutzt werden. [SH5]

8. Hausrecht/Platzverweis (rote Karte)

Der Betreiber oder seine Vertreter üben das Hausrecht aus. Der Betreiber oder seine Vertreter sind berechtigt Gäste der Fussballhalle zu verweisen, welche gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestimmungen der Reservierung und/oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen. In diesem Fall bleibt der verwiesene Gast zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Bereits geleistete Zahlungen werde nicht zurückerstattet. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und/oder anderen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

9. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand (Schiedsrichter)

Unter Ausschluss der Kollisionsnormen gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.